Externe Verkehrsleitung
Externer Verkehrsleiter für die EU-Gemeinschaftslizenz
Ihr Unternehmen braucht für die EU-Gemeinschaftslizenz einen Verkehrsleiter, hat aber keinen eigenen? Dann übernehme ich diese Funktion – als Ihr externer Verkehrsleiter, vertraglich geregelt und mit echter Verantwortung im Tagesgeschäft.
Meine Aufgabe
Ich bin Ihr Verkehrsleiter – nicht nur ein Name auf dem Antrag
Als externer Verkehrsleiter nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 leite ich die Verkehrstätigkeiten Ihres Unternehmens tatsächlich und dauerhaft. Grundlage ist ein Vertrag, der meine Aufgaben und Zuständigkeiten genau festlegt.
Das übernehme ich für Sie
EU-Gemeinschaftslizenz
Die „blaue Lizenz“
Für gewerblichen Güterkraftverkehr mit der EU-Gemeinschaftslizenz – auch „blaue Lizenz“ genannt – muss das Unternehmen einen Verkehrsleiter benennen, der die fachliche Eignung besitzt.
Entscheidend ist Ihr konkreter Einsatz
Ob Ihr Unternehmen eine Gemeinschaftslizenz und damit einen Verkehrsleiter braucht, hängt unter anderem davon ab, ob Sie gewerblich Güter befördern, mit welchen Fahrzeugen und ob innerdeutsch oder grenzüberschreitend. Das klären wir vor jeder Zusammenarbeit gemeinsam.
So läuft es ab
In drei Schritten zur Zusammenarbeit
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Anfrage und Erstgespräch
Sie schildern mir Fuhrpark, Einsatzgebiet und Ihre Situation. Wir prüfen gemeinsam, was Ihr Einsatz konkret erfordert.
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Vertrag und Antrag
Wir legen Aufgaben und Zuständigkeiten vertraglich fest. Ich unterstütze Sie bei den Unterlagen für die Behörde.
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Laufende Verkehrsleitung
Ich leite die Verkehrstätigkeiten, überwache Fristen und Vorschriften und bin Ihr fester Ansprechpartner.
Anfrage
Externe Verkehrsleitung anfragen
Unverbindlich und vertraulich. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Einsatz.
Anfrage gesendet
Vielen Dank für Ihre Anfrage! Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Einsatz.